Wozu brauchen Sie im unverschuldeten Haftpflichtschadenfall
ein unabhängiges Gutachten?
- um Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers
geltend zu machen
- um die tatsächlichen Reparaturkosten zu ermitteln
- um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln
(Wert des Fahrzeuges vor Schadenseintritt)
- um den Restwert zu ermitteln
(Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand)
- um eine Beweissicherung durchzuführen
- um ggf. eine merkantile Wertminderung festzustellen und deren
Höhe zu ermitteln
- um ggf. den Nutzungsausfall festzustellen und dessen Höhe zu ermitteln
Wir rechnen im Haftpflichtschadenfall die Gutachterkosten direkt mit der Versicherung des Schädigers ab.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es notwendig, zur Speicherung Ihrer Daten als Kunde und deren Nutzung für geschäftliche Informationen, Ihr ausdrückliches Einverständnis einzuholen.
Damit wir wie in der Vergangenheit weiterhin mit Ihnen in Verbindung bleiben und Sie zu wichtigen Themen auf dem Laufenden halten zu können, benötigen wir zwingend Ihr Einverständnis. Und zwar für jeden einzelnen Kommunikationskanal (E-Mail, Fax und Telefon).
Da es in einem datenbankgetriebenen Unternehmen in jedem Fall notwendig ist, Ihre Daten zu speichern, möchten wir Sie bitten, uns mindestens die Erlaubnis zu erteilen, dies zu tun. Sie haben natürlich jederzeit das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten auch per formloser E-Mail an info@autoexpert-weis.de zu widersprechen.
Diese Einwilligung kann von mir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft bei dem von mir beauftragten Sachverständigen widerrufen werden.