Hermann Weis GmbH
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Beweissicherung

 

Alle Gutachten bzw. Überprüfungen dienen der Beweissicherung. Eine solche ist vor allem dann erforderlich, wenn rechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind.


In den meisten Fällen sind diese außergerichtlich zu klären.

Hier dient die Beweissicherung in Forma eines Gutachtens als Grundlage der gestellten Ansprüche.

Manchmal lässt sich allerdings eine gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeiden. Die Beweissicherung wird in diesem Fall als sogenannter "Parteivortrag" in die Verhandlung eingebracht.

Hierdurch verschafft sich der Richter einen Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet, ob ein gerichtlich zu beauftragendes Gutachten von einem neutralen Sachverständigen zusätzlich noch erforderlich ist.

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